Hintergrund
Illegaler Holzeinschlag und die Ernte von Holz, die gegen lokale Gesetze verstoßen, sind eng mit Entwaldung und anderen kriminellen Aktivitäten in den Herkunftsländern verbunden. Obwohl die meisten EU-Mitgliedsstaaten über streng regulierte Gesetze verfügen, die die inländische Forstwirtschaft abdecken, wurde die Legalität von importiertem Holz und Holzprodukten bis zur Einführung der Europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR) im Jahr 2013 weitgehend außer Acht gelassen.
Durch die Einführung eines Systems zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht, die Einrichtung von Überwachungsorganisationen und die Durchsetzung von Strafen bei Verstößen gegen die Verordnung sind Unternehmen durch die EUTR nun verpflichtet, nachzuweisen, dass ihre Produkte aus legalem Holzeinschlag stammen.
Was ist die EUTR?
Die Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR) gilt für alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie für Island, Norwegen und Lichtenstein. Die EUTR verpflichtet Einzelpersonen und Unternehmen, die mit Holz oder Holzprodukten handeln, die folgenden Vorgaben einzuhalten:
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Sorgfaltspflicht
Beim Import von Holz und Holzprodukten auf den EU-Markt, auch "Inverkehrbringen" genannt, muss ein Unternehmen (in der Verordnung als "Marktteilnehmer" bezeichnet) eine Sorgfaltsprüfung seiner Lieferkette durchführen, um den Bezug von illegal geschlagenem Holz zu verhindern.
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Verbot, illegal geschlagenes Holz oder Holzprodukte auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen
Unternehmen, die Holz auf den EU-Markt bringen wollen, müssen sich darauf verlassen können, dass das in ihren Produkten und in ihrer Lieferkette verwendete Holz in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung des Landes, in dem es geschlagen wurde, geerntet und legal gehandelt wurde. Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie die EUTR einhalten können.
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Rückverfolgbarkeit
Gemäß der EUTR müssen "Händler" ihre Lieferanten und Kunden identifizieren und dokumentieren. Händler sind definiert als jede Person oder Firma, die Holz oder Holzprodukte auf dem Binnenmarkt der Europäischen Union verkauft oder kauft.
Welchen Zweck erfüllt die EUTR?
Die EUTR ist ein Teil der Politik der Europäischen Union zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen Handels. Dies wurde erstmals 2003 im Rahmen des FLEGT Aktionsplans für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) zum Ausdruck gebracht.
Die EUTR zielt darauf ab, die Entwaldung weltweit zu reduzieren und ihre negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu vermindern, indem verantwortungsvolle und nachhaltige Handelspraktiken entwickelt werden und gleichzeitig Verbraucher und Lieferanten daran gehindert werden, Holz und Holzprodukte aus illegalen Quellen zu beschaffen.
Wer haftet und wofür?
Die Europäische Holzhandelsverordnung unterscheidet zwischen Unternehmen, die Holz oder Holzprodukte erstmalig auf den EU-Markt bringen (definiert als „Marktteilnehmer“) und Unternehmen, die mit bereits auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachtem Holz oder Holzprodukten handeln (definiert als „Händler“).
Wer ist ein „Marktteilnehmer“?
Importeure von Holz oder Holzprodukten mit Sitz in der EU sowie Personen, die Holz im Inland ernten und in Verkehr bringen, werden als „Marktteilnehmer“ bezeichnet. Marktteilnehmer müssen die folgenden drei Verpflichtungen einhalten:
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Das Inverkehrbringen von illegal geschlagenem Holz oder Holzprodukten ist verboten.
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Die Marktteilnehmer müssen über eine Sorgfaltspflichtregelung verfügen, die es ihnen ermöglicht, das Risiko des Inverkehrbringens von Holz oder Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag in der EU zu mindern.
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Die Marktteilnehmer müssen ihre Sorgfaltspflichtregelung auf dem neuesten Stand halten und regelmäßig bewerten.
Wer ist ein „Händler“?
Händler sind definiert als jede Person oder Unternehmen, die Holz oder Holzprodukte auf dem Binnenmarkt der Europäischen Union verkauft oder kauft. Händler müssen in der Lage sein, die Marktteilnehmer oder Händler zu identifizieren, von denen sie Holz oder Holzprodukte gekauft haben, sowie die Händler, an die sie Holz oder Holzprodukte geliefert haben.
Die Identifikation der Händler, die das Produkt gekauft oder verkauft haben, soll den prüfenden Behörden helfen, ein Holzprodukt zum Marktteilnehmer zurückzuverfolgen.
Sowohl Marktteilnehmer als auch Händler sind verpflichtet, diese Informationen mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren.
Im folgenden Leitfaden können Sie weitere Informationen über „Marktteilnehmer vs. Händler“ erhalten. Mithilfe des folgenden EUTR-Tests können Sie herausfinden, ob Sie von der EUTR betroffen sind bzw. ob Sie ein Marktteilnehmer oder Händler sind.
Was ist ein Sorgfaltspflichtsystem?
Ein Sorgfaltspflichtsystem (Due Diligence System, DDS) ist entscheidend für die EUTR und ermöglicht es Ihnen, zu dokumentieren, dass Ihr Holz oder Ihre Holzprodukte legal geerntet wurden. Die Sorgfaltspflicht umfasst drei wichtige Schritte, die Unternehmen dabei helfen sollen, ihre Lieferketten zu überprüfen und erkannte Risiken zu mindern. Die drei Schritte sind:
- Schritt 1: Informationsbeschaffung
- Die Marktteilnehmer sind verpflichtet über Informationen zu verfügen, die erforderlich sind, um nachzuweisen, dass ihr Holz oder Holzprodukt aus legalen Quellen stammt. Dazu gehören Informationen über die Holzart, das Land des Holzeinschlags, die Menge, Name und Adresse des Lieferanten des Importeurs sowie Dokumente, die die Einhaltung der Rechtsvorschriften im Einschlagsland belegen.
- Die Marktteilnehmer sind verpflichtet über Informationen zu verfügen, die erforderlich sind, um nachzuweisen, dass ihr Holz oder Holzprodukt aus legalen Quellen stammt. Dazu gehören Informationen über die Holzart, das Land des Holzeinschlags, die Menge, Name und Adresse des Lieferanten des Importeurs sowie Dokumente, die die Einhaltung der Rechtsvorschriften im Einschlagsland belegen.
- Schritt 2: Risikobewertung
- In diesem Schritt müssen die Importeure bewerten, ob ihre Produkte in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Einschlagslandes hergestellt wurden. Die Bewertung der Risiken sollte auch alle potenziellen Risiken (nicht vernachlässigbare und vernachlässigbare Risiken) in der Lieferkette identifizieren.
- In diesem Schritt müssen die Importeure bewerten, ob ihre Produkte in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Einschlagslandes hergestellt wurden. Die Bewertung der Risiken sollte auch alle potenziellen Risiken (nicht vernachlässigbare und vernachlässigbare Risiken) in der Lieferkette identifizieren.
- Schritt 3: Risikominderung
- Wenn Schritt 2 ein „nicht vernachlässigbares Risiko" aufdeckt, muss der Importeur Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen, bevor er das Holz oder Holzprodukt in der EU in Verkehr bringt. Dies ist auch der Fall, wenn Dokumente fehlen oder nicht glaubwürdig sind, oder wenn es jegliche Hinweise darauf gibt, dass das Holz oder Holzprodukt illegal geerntet wurde. Diese Maßnahmen können vielfältig sein. Z. B. können zusätzlicher Informationen oder Dokumente der Lieferanten angefordert werden oder die Lieferanten werden vor Ort einer Prüfung durch Dritte unterzogen. Wenn das Ergebnis von Schritt 2 ein „vernachlässigbares Risiko“ ist, müssen keine Risikominderungsmaßnahmen ergriffen werden.
- Wenn Schritt 2 ein „nicht vernachlässigbares Risiko" aufdeckt, muss der Importeur Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen, bevor er das Holz oder Holzprodukt in der EU in Verkehr bringt. Dies ist auch der Fall, wenn Dokumente fehlen oder nicht glaubwürdig sind, oder wenn es jegliche Hinweise darauf gibt, dass das Holz oder Holzprodukt illegal geerntet wurde. Diese Maßnahmen können vielfältig sein. Z. B. können zusätzlicher Informationen oder Dokumente der Lieferanten angefordert werden oder die Lieferanten werden vor Ort einer Prüfung durch Dritte unterzogen. Wenn das Ergebnis von Schritt 2 ein „vernachlässigbares Risiko“ ist, müssen keine Risikominderungsmaßnahmen ergriffen werden.
Welche Informationen benötige ich für mein Sorgfaltspflichtsystem?
Die Sorgfaltspflicht ist ein zentrales Element der EUTR. Von Unternehmen, die Holz oder Holzprodukten in die EU importieren, verlangt die EUTR die Anwendung eines Sorgfaltspflichtsystems (DDS). Das DDS enthält die gesammelten Informationen, eine Dokumentation über die Risikobewertung sowie die ergriffenen Risikominderungsmaßnahmen für jede Lieferkette. Sie können entweder Ihr eigenes DDS erstellen oder den Service einer anerkannten Überwachungsorganisation (MO) in Anspruch nehmen, die ein DDS für Sie bereithält. Ein Beispiel für ein DDS finden Sie hier.
Was ist die Risikobewertung und was sollte sie beinhalten?
Als Importeur sollten Sie in der Lage sein, nachzuweisen, dass Sie ausreichenden Zugang zu Informationen über die Herkunft des in Ihrem Produkt verwendeten Holzes haben. Das Sammeln und Analysieren aller Dokumente ermöglicht es Ihnen, potenzielle Risiken, dass illegal geschlagenes Holz in Ihre Lieferkette gelangt, zu bewerten. Anhand des Ergebnisses der Risikobewertung, können Sie Ihre Risikominderungsmaßnahmen planen. Dies könnte z. B. ein Lieferantenwechsel oder der Kauf von zertifizierten Produkten sein.
Detaillierte Bewertungen der Risiken in Holzbeschaffungsländern finden Sie im Sourcing Hub.
Folgende Quellen können Ihnen diesbezüglich ebenso weiterhelfen:
Timber Trade Portal (ATIBT und ETTF): bietet Länderprofile über die Holzindustrie und die Gesetzgebung in einigen Erzeugerländern
Open Timber Portal (WRI): Informationen über Produzenten innerhalb einzelner Erzeugerländer
FAOLEX: Länderprofile, die neben anderen Rohstoffen auch die Forstwirtschaft abdecken
SPOTT: Environmental Social Governance-Bewertungen für Holz- und Zellstoffproduzenten
Welche Produkte sind von der EUTR betroffen?
Die EUTR deckt eine breite Palette von Holz und Holzprodukten ab, aber nicht alle. Holz und Holzprodukte, die ihren Lebenszyklus abgeschlossen haben und ansonsten als Abfall entsorgt werden würden, sind von der EUTR ausgenommen. Weitere Ausnahmen sind zum Beispiel Bleistifte, Bücher und Fotografien.
Woher wissen Sie, ob Ihre Produkte erfasst sind?
Anhand der Zolltarifnummer, unter der Sie Ihr Produkt importieren, können Sie im Anhang des EUTR-Verordnungstextes überprüfen, ob Ihr Produkt dort geführt und folglich von der EUTR betroffen ist. Auch der folgende Leitfaden kann Ihnen diesbezüglich helfen.
Sind bestimmte Produkte per Definition legal?
FLEGT-lizenzierte Produkte sowie CITES-Produkte (Washingtoner Artenschutzübereinkommen) mit gültigen Genehmigungen und Lizenzen sind per Definition gemäß EUTR legal. Dies bedeutet, dass für diese Produkte keine Sorgfaltsprüfung durchgeführt werden muss. D. h., es sind keine zusätzlichen Informationen, Risikobewertungen oder Risikominderungen erforderlich.
Was ist eine Überwachungsorganisation (engl.: Monitoring Organisation, MO)?
Überwachungsorganisationen (MO) sind Unternehmen oder Organisationen, die Ihr Unternehmen bei der Einhaltung der EU-Holzhandelsverordnung unterstützen und beraten können. Marktteilnehmer haben die Wahl zwischen der Entwicklung und Anwendung eines eigenen Sorgfaltspflichtsystems (DDS) oder der Nutzung eines DDS einer Überwachungsorganisation.
Überwachungsorganisationen sind offiziell von der Europäischen Kommission anerkannt und werden von der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedsstaates, in dem sie ansässig sind, reguliert.
Eine Liste aller Überwachungsorganisationen finden Sie hier.
Wer sind die zuständigen Behörden?
Die zuständigen Behörden (Competent Authorities, CAs) sind die offiziellen Stellen, die für die Anwendung und Durchsetzung der EUTR verantwortlich sind. Sie sind dafür zuständig zu prüfen, ob die Importeure die Anforderungen der EUTR erfüllen und ob die Sorgfaltspflichtregelung eines Unternehmens ausreichend ist, um die EUTR einzuhalten.
Hier finden Sie Ihre zuständige Behörde vor Ort.
Welche Sanktionen werden bei Verstößen gegen die EUTR verhängt?
In Fällen, in denen Unternehmen gegen die EUTR verstoßen, wird die Sanktion durch das nationale Recht der EU-Mitgliedsstaaten festgelegt und kann sich von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat unterscheiden. Die EUTR besagt, dass Sanktionen „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein müssen. Die Sanktionen werden von den Mitgliedsstaaten durchgesetzt. Ihre Maßnahmen können umfassen:
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Beschlagnahme von Holz- und Holzproduktbeständen
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Sofortige Aussetzung der Zulassung zum Handel
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Geldstrafen proportional zur Schwere des Fehlverhaltens
Strafen können verhängt werden gegen:
Marktteilnehmer
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wenn sie Produkte, die illegal geschlagenes Holz oder Holzprodukte enthalten, auf dem EU-Markt in Verkehr bringen
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wenn sie beim Inverkehrbringen von Holz oder Holzprodukten auf dem EU-Markt nicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen
Händler
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wenn sie nicht in der Lage sind, die Marktteilnehmer oder Händler zu identifizieren, von denen sie ihr Holz oder Holzprodukt gekauft haben
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wenn sie nicht in der Lage sind, ggf. die Händler zu identifizieren, an die sie Holz geliefert haben
Ein von der Europäischen Kommission entwickeltes FAQ können Sie außerdem hier finden.
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